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   BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 388/58   

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https://dejure.org/1960,4476
BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 388/58 (https://dejure.org/1960,4476)
BAG, Entscheidung vom 02.06.1960 - 2 AZR 388/58 (https://dejure.org/1960,4476)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 1960 - 2 AZR 388/58 (https://dejure.org/1960,4476)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Krankengeldzuschuß - Beginn der Erkrankung - Zeitpunkt der Geltendmachung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.12.1958 - 2 AZR 166/58

    Arbeitsunfähigkeit - Gesetzliche Krankenversicherung - Durchführung eines

    Auszug aus BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 388/58
    Denn wenn der Kläger in Wirklichkeit entgegen seiner Darstellung während der Dauer des Heilverfahrens arbeitsunfähig im Sinne des § 1 ArbKrankhG und damit zu gleich im Sinne des § 182 RVO war (vgl. BAG 7, 142), so hatte er gegen die Beklagte zwar einen Anspruch auf Gewährung des KGZ für die Dauer dieser Kur (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 24« März i960 - 2 AZR 208/58 -), was jedoch seinerseits zur Folge hatte, daß er wegen der in § 1 Abs. 1 Satz 4 ArbKrankhG genannten Bezugsdauer von sechs Wochen den Zuschuß nur für die Zeit bis zum 26. Augus 1957? nicht aber für die Zeit ab dem 27« August fordern konnte.
  • BAG, 24.03.1960 - 2 AZR 208/58

    Anspruch auf Krankengeldzuschuß - Arbeitsunfähigkeit - Krankenhilfe - Abwendung

    Auszug aus BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 388/58
    Denn wenn der Kläger in Wirklichkeit entgegen seiner Darstellung während der Dauer des Heilverfahrens arbeitsunfähig im Sinne des § 1 ArbKrankhG und damit zu gleich im Sinne des § 182 RVO war (vgl. BAG 7, 142), so hatte er gegen die Beklagte zwar einen Anspruch auf Gewährung des KGZ für die Dauer dieser Kur (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 24« März i960 - 2 AZR 208/58 -), was jedoch seinerseits zur Folge hatte, daß er wegen der in § 1 Abs. 1 Satz 4 ArbKrankhG genannten Bezugsdauer von sechs Wochen den Zuschuß nur für die Zeit bis zum 26. Augus 1957? nicht aber für die Zeit ab dem 27« August fordern konnte.
  • BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53
    Auszug aus BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 388/58
    seinem Arbeitgeber jeden vermeidbaren Schaden aus dem Arbeitsverhältnis fernzuhalten (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, 6. Auflage, Band I, Seite 221, 222 mit weiteren Nachweisen; BGH in AP Nr. 1 zu § 611 BGB Treuepflicht).
  • BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 271/58

    Krankengeldzuschuß - Tatsächliche Gewährung des Krankengeldes - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 388/58
    Insoweit wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 5.' Mai i960 - 2 AZR 271/58 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) Bezug genommen.
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 173/59

    Die Beweislast liegt beim Absender

    Die gleiche Ansicht hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil vom 5, Kai i960 - 2 AgR 27 1/58 - und danach wiederholt (vgl, Urteil vom 2» Juni i960 - 2 AZR 388/58 Urteil vom 15. Juni I960 - 2 AZR 122/58 Urteil vom 30o Juni i960 - 2 AZR 209/58 -) vertreten und ausführlich begründet« Die Revision enthält insoweit keine neuen Argumente für die von ihr vertretene gegenteilige Ansicht, so daß es genügt, zur Vermeidung von Wiederholungen auf die genannten Urteile zu verweisen» Danach sprechen Wortlaut und systematische Auslegung dafür, daß die Gewährung des erhöhten Krankengeldes nicht eine weitere, im § 1 ArbKrankhG nicht näher genannte, Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung des KGS ist, Unter diesen Umständen, nämlich bei dem Wortlaut und der Systema tik des ArbKrankhG, ist für ein Eingehen auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes kein Raum, abgesehen davon, daß auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes in dieser Richtung nichts Eindeutiges aussagt».
  • BAG, 22.09.1960 - 2 AZR 459/58

    Anspruch auf Krankengeldzuschuß - Anspruch auf erhöhtes Krankengeld

    Mai I960 - 2 AZR 271/58 - (BB 1960, 780), und seither in ständiger Rechtsprechung (vgl, Urteile vom 2, Juni I960 - 2 AZR 388/58 vom 15. Juni I960 - 2 AZR 122/58 -, vom 1, Ju li I960 - 2 AZR 209/58 - und vom 7. Juli i960 - 2 AZR 580/58 - ) die Auffassung vertreten, daß das erhöhte Krankengeld nicht Anspruchsvoraussetzung für einen KGZ ist,.
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